Ein Fall für Paul Freiheit hinter Gittern

Jasmin (9) fragt: „Dürfen Menschen im Gefängnis auch wählen?“

Liebe Jasmin,

ich habe Christiane Toyka-Seid gefragt, sie schreibt für www.hanisauLand.de, die Kinderinternetseite der Bundeszentrale für politische Bildung. Die meisten Menschen, die im Gefängnis sitzen, dürfen wählen. Nur bei bestimmten schweren Verbrechen dürfen sie es nicht. Das muss aber ein Gericht entscheiden und ist nicht automatisch so. Die Gefangenen können allerdings nicht in ein Wahllokal außerhalb des Gefängnisses gehen. Deswegen geben sie ihre Stimme per Briefwahl ab. Das Wahlrecht ist, so hat es das Bundesverfassungsgericht einmal verfügt, das „edelste Recht des Bürgers einer Demokratie“. Deswegen kann es nur bei sehr schweren Verbrechen aberkannt werden. Anders sieht es aus, wenn jemand als Kandidat antreten möchte, um gewählt zu werden: Wer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt ist, verliert automatisch dieses sogenannte passive Wahlrecht. In den USA beispielsweise dürfen Gefangene in fast allen Bundesstaaten nicht wählen. In manchen Staaten gilt das Wahlverbot sogar auch dann noch, wenn die Menschen schon aus dem Gefängnis entlassen sind. Bürgerrechtsbewegungen kämpfen dafür, dass diese Regeln abgeschafft werden.