Kinderrechte Nicht geeinigt

Maresa Stölting

Keine Kinderrechte im Grundgesetz

Die Bundesregierung hatte es sich eigentlich fest vorgenommen: Die Kinderrechte sollten ins Grundgesetz kommen. Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Gesetze Deutschlands. Um dieses zu ändern, müssen aber nicht nur die regierenden Parteien – das sind zurzeit CDU/CSU und die SPD – zustimmen, sondern auch Politikerinnen und Politiker anderer Parteien. Doch es konnten sich einfach nicht genug von ihnen auf einen Text einigen.
Vor der Bundestagswahl im September wird das also nicht mehr klappen. Das gab die Familienministerin Christine Lambrecht nun bekannt. Manche sagen, es sei nicht nötig, die Kinderrechte im Grundgesetz aufzunehmen. Denn diese seien im Prinzip schon in den Grundrechten enthalten und die gelten für alle Menschen, also auch für Kinder. Doch Kinderschutzorganisationen fordern bereits seit langer Zeit, dass die Kinderrechte im Grundgesetz auf-genommen werden. Dadurch würden die Interessen von Kindern stärker beachtet. Ein Beispiel: Wird in einer Stadt entschieden, ob ein Spielplatz oder eine Tankstelle gebaut werden soll, oder wenn eine neue Straße geplant wird, dann muss auch an die Interessen von Kindern gedacht werden – oder sie entscheiden sogar mit. Vielleicht startet nach der Bundestagswahl ja ein neuer Versuch.

Kinderrechte
Zu den Kinderrechten gehören etwa das Recht auf...
... Bildung,
... Schutz vor Gewalt,
... Spielen und Freizeit,
... Ruhe und Erholung,
... Mitbestimmung,
... auf Schutz vor Krieg,
... auf Fürsorge,
... auf Information.

Diese und noch mehr Rechte sind in der sogenannten Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben, einer Organisation, in der fast alle Staaten der Welt mitmachen.