Das deutsche Wort Asyl kommt von dem griechischen Wort "asylaios", es bedeutet Zuflucht gewährend. Gewährt ein Land einem Menschen Asyl, bietet es ihm also Zuflucht.
Menschen bitten in anderen Ländern um Asyl, weil sie in ihren Heimatländern verfolgt werden, zum Beispiel wegen ihrer Religion oder ihrer politischen Meinung. Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht. Das heißt: Jeder Mensch hat das Recht dazu, ein anderes Land als sein Heimatsland um Asyl zu bitten. Ob der anfragenden Person dann tatsächlich Asyl gewährt wird, also ob sie bleiben darf, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Das richtet sich nach besonderen Bestimmungen, zum Beispiel nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Tatsächlich bekommt nur ein kleiner Anteil der Asylsuchenenden Asyl gewährt. Passiert das nicht, werden sie abgeschoben, also aus dem Land gebracht.
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