Lexikon G wie Gewaltenteilung

Recht sprechen, Gesetze erlassen und Gesetze ausführen: Diese drei Gewalten sind in demokratischen Staaten voneinander getrennt. Durch diese Aufteilung kann keine Gruppe innerhalb eines Staates zu viel Macht an sich ziehen. Gleichzeitig kontrollieren die drei Gewalten einander. Diese Einrichtungen teilen die Macht untereinander auf:

Legislative wird die gesetzgebende Gewalt genannt. Das ist in Deutschland der Bundestag. Er erlässt Gesetze.
Die Exekutive muss die Gesetze der Legislative ausführen. In Deutschland ist das die Bundesregierung. Sie wird auch ausführende Gewalt genannt.
Die Judikative ist die Recht sprechende Gewalt. Dazu gehören Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Hier (klick) geht's zur Übersicht aller Lexikon-Einträge.