Lexikon P wie Parlament

Ein Parlament ist die Versammlung der Vertreter des Volkes. Das höchste Parlament in Deutschland ist der Bundestag. In den Bundesländern gibt es Parlamente, die dort Landtag (Baden-Württemberg), Abgeordnetenhaus (Berlin) oder Bürgerschaft (Hamburg und Bremen) heißen. Die Mitglieder der Parlamente genießen Immunität: Das bedeutet, sie dürfen nicht verhaftet oder vor Gericht gestellt werden – es sei denn, die Mehrheit ihrer Kollegen stimmt dem zu.

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