Gewählt wird mit Hilfe eines Stimmzettels. Darauf können die Wähler Kreuzchen machen. Bei der Bundestagswahl sind das zum Beispiel zwei Kreuzchen.
Ein Stimmzettel kann allerdings für ungültig erklärt werden. Das kann mehrere Gründe haben. Es muss erkennbar sein, wo das Kreuzchen plaziert wurde, darf also nicht außerhalb des Kreises gemalt werden. Außerdem darf man nicht mehr Kreuze machen, als vorgesehen. Auch nette Herzchen und Smilies oder ein Gruß an die Wahlveranstalter sind nicht erlaubt. Übrigens: Auch ein Selfie von der Wahl kann gefährlich werden. Kann man auf dem Bild nämlich zu viel vom Stimmzettel sehen, verstößt du mit dem Foto gegen das Wahlgeheimnis. Auch dann kann der Stimmzettel für ungültig erklärt werden.
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