Alle Menschen auf der Welt haben Rechte. Zum Beispiel das Recht, in Freiheit zu leben, eine eigene Meinung zu haben und nicht gefoltert zu werden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Die Vereinten Nationen (auf englisch "United Nations", kurz UN) sind ein Zusammenschluss von fast allen Staaten der Erde.
Seit 30 Jahren gilt in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention.
Extra Rechte für Kinder
Die Menschenrechte gelten natürlich auch für Kinder. Da die aber oft übergangen werden, sich nicht wehren können und nicht so stark sind wie Erwachsene, haben viele Staaten erkannt: Sie brauchen einen besonderen Schutz! Seit 1989 gibt es deshalb das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes", auch "UN-Kinderrechtskonvention" genannt. In Deutschland trat die Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 in Kraft. Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich ein Staat dazu, die Kinderrechte zu schützen.
Noch viel zu tun
Die Kinderrechtskonvention umfasst 41 Kinderrechte. Darin steht zum Beispiel, dass Kinder vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden müssen, dass kein Kind verhungern soll und dass jedes Kind ein Recht auf Bildung hat. Leider halten sich aber viele Länder nur teilweise oder sogar gar nicht an die Kinderrechte. Auch in Deutschland gibt es Kinder, die in Armut leben, Gewalt und Missbrauch erfahren oder nicht richtig lernen können. Organisationen wie UNICEF und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern deshalb seit Jahren, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Dadurch sollen die Kinderrechte bekannter werden und die Interessen von Kindern und Jugendlichen noch mehr Beachtung bekommen.
Kennst du deine Rechte?
Wusstest du, dass du ein Recht auf einen Namen hast? Das steht in Artikel 7 der Kinderrechtskonvention. Hier drei weitere Rechte, die du vielleicht noch nicht kanntest:
- Artikel 17: Recht auf Information Kinder sollen die Möglichkeit haben, zu erfahren, was in der Welt passiert. Es muss für Kinder geeignete Informations-Angebote geben.
- Artikel 24: Recht auf Gesundheit Jedes Kind hat das Recht, von einem Arzt behandelt zu werden, wenn es krank ist. Damit sie gar nicht erst krank werden, sollen Kinder regelmäßig untersucht werden und sauberes Wasser und gesundes Essen zur Verfügung haben.
- Artikel 31: Recht auf Ruhe und Freizeit Jedes Kind hat das Recht, sich auszuruhen, zu spielen und freie Zeit zu haben. Es muss künstlerische und kulturelle Angebote für Kinder geben.
Buchtipp: Du möchtest mehr über deine Rechte erfahren? Dann ist das Buch "Know Your Rights! Klartext über die Rechte von Kindern und Jugendlichen." genau das richtige für dich. Autorin und Kinderrechtsexpertin Claudia Kittel erklärt darin ausführlich, was alles in der Kinderrechtskonvention steht. Dressler Verlag, 80 Seiten, 7 Euro.